Sport hoch 3
Wie schon aus vielfachen Presseberichten zu entnehmen war, arbeiten wir mit unseren Nachbarvereinen aus Bieber und Fellingshausen schon seit einigen Jahren eng miteinander zusammen.
Ziel ist es mittelfristig einen Großverein aus diesen drei Vereinen entstehen zu lassen.
Natürlich ist das noch ein Stück Weg bis dieses Ziel erreicht ist.
Dennoch haben wir gemeinsam schon einige Steine ins Rollen gebracht.
So haben wir uns mit allen drei Vereinen auf einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag geeinigt, um beispielsweise einem Vereinswechsel aus finanziellen Gründen vorzubeugen.
Zudem wird der Familientag der SKG mittlerweile von der KSG und dem TSV mitgestaltet.
Die Vorstandsmitglieder besuchen die Jahreshauptversammlungen der Nachbarvereine.
Der imposanteste Schritt den wir jedoch bisher gemacht haben, ist die Vereinbarung, dass ein Mitglied eines Vereines in den beiden anderen Vereinen die dort angebotenen sportlichen und kulturellen Angebote wahrnehmen kann, ohne diesem Verein beitreten zu müssen.
Dies ist Kreis- und Hessenweit bisher einmalig.
Die von den 3 Vereinen getroffene Vereinbarung ist in einem Merkblatt (siehe unten) zusammengefasst.
Beim Sportkongress des Landessportbundes Hessen am 03. Oktober 2010 haben die drei Vorsitzenden
Klaus Herrmann (TSV),
Olaf Lindenberg (KSG)
und Roland Keller (SKG)
über die gemeinsame Kooperation in einem Workshop mit rund 25 Teilnehmnern berichtet.
Hier kommen sie auf die Internetseiten der beiden Nachbarvereine.
KSG Bieber : www.ksg-bieber.de
TSV Fellingshausen : www.tsv-fellingshausen.de
Merkblatt Zusammenarbeit
TSV Fellingshausen/ KSG Bieber/ SKG Rodheim
Merkblatt zur Vereinszusammenarbeit
1 Grundgedanke
Mitglieder der drei Vereine, die eine Sportart betreiben wollen, die in ihrem Verein nicht angeboten wird, können alle Angebote der beiden anderen Vereine wahrnehmen, ohne dort Mitglied zu werden.
2 Abwerben
Gegenseitiges Abwerben von Mitgliedern ist nicht gewünscht.
3 Vereinseintritt (Nichtmitglieder)
Neue Sportler, die bislang noch nicht Mitglied in einem der Vereine sind, sollten sinnvoll einer Mitgliedschaft in einem der Vereine gemeinsam zugeordnet werden.
Diese Zuordnung kann entweder anhand ihres Wohnortes oder anhand der hauptsächlich betriebenen Sportart erfolgen.
Die persönliche und freie Wahl eines Vereins wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
4 Wettkampfsport
Sollte in Ausnahmefällen eine Vereinsmitgliedschaft zwingend sein, um am Wettkampfbetrieb teilzunehmen, bleibt es bei der Grundsatzregelung, nicht noch mal Mitglied werden zu müssen oder den Verein wechseln zu müssen.
In diesen (seltenen) Fällen, können die Personen bei dem Verein, bei dem sie nicht Mitglied sind, Mitglied werden u. können beitragsfrei gestellt werden.
5 Versicherung
Der normale Versicherungsschutz des Sportlers ist durch eine Teilnahme am Sportbetrieb der beiden anderen Vereine nicht beeinträchtigt. Durch gegenseitigen und gleichlautenden Vorstandsbeschluss wird die Teilnahme der Sportler der beiden anderen Vereine am eigenen Sportbetrieb erlaubt.
6 Kostenausgleich
Bei besonders teuren Sportarten (Meldegelder, Sportgeräte oder Fahrtkosten) regeln die Vorstände der Vereine im Einzelfall einen finanziellen Ausgleich. Die Abteilungsleiter und Übungsleiter sind hierfür nicht verantwortlich.
Kostenintensive Sportarten sind:
o Inline-Hockey o Faustball o Schwimmen
Biebertal, Juli 2003
gez. Klaus Döll / 1.Vorsitzender KSG Bieber
gez. Thomas Bender / 1.Vorsitzender SKG Rodheim
gez. Kurt Kleist / 1.Vorsitzender TSV Fellingshausen