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Ehrenverordnung

der SKG 1888 e.V. Rodheim


Gültig ab 01.01.2021: Für besondere Verdienste um den Verein und für langjährige Vereinstreue ehrt die SKG 1888 e.V. Mitglieder gemäß nachfolgenden Maßnahmen:

Die Silberne Treuenadel wird verliehen Für 25-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit (zur Ehrung gehört die Treueurkunde) Die Goldene Treuenadel wird verliehen Für 40-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit (zur Ehrung gehört die Treueurkunde) Ehrenurkunden werden verliehen Für 50-, 60-, 70- und 75-jährige Mitgliedschaft (ab 60-jährige Mitgliedschaft wird ein kleines Präsent überreicht.)

Nach Vorstandsbeschluß für besondere Verdienste oder besonders langjähriger Mitgliedschaft, die nicht unter einer der vorstehenden Ehrungen genannt ist. Die Silberne Ehrennadel wird verliehen Für mindestens 10-jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit

Für Sportler und Sportlerinnen, die mit 35 Jahren noch aktiven, wettkampfmäßigen Sport ausüben und mindestens 10 Jahre dem Verein angehören.

Für Sänger und Sängerinnen, die mit 55 Jahren noch aktiv in den Chören mitwirken und mindestens 10 Jahre dem Verein angehören.

Für besondere Verdienste um den Verein nach entsprechendem Vorstandsbeschluß Die Goldene Ehrennadel wird verliehen Für besonders herausragende Verdienste auf Beschluß des Vorstandes, verbunden mit der Ehrenmitgliedschaft Ehrenmitgliedschaft Ehrenmitglieder werden auf Vorstandsbeschluß ernannt. Sie sollten mindestens 80 Jahre alt und 10 Jahre Mitglied sein.

Die Ehrenmitgliedschaft kann weiterhin für besondere Verdienste ausgesprochen werden. Es besteht weiterhin Beitragspflicht. Für langjährige, ausscheidende Mitglieder des Vorstandes können auf Vorstandsbeschluß besondere Ehrungen außerhalb des Rahmens dieser Ordnung vorgenommen werden (z.B. Ehrenvorstand, die Ernennung erfolgt mit Urkunde).